Allgemeine Bedingungen

ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN

Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbestimmungen gelten als Mietvertrag zwischen dem Vermieter, vertreten durch die Schweizer Gesellschaft Unique Group SA, mit Sitz in der Rue des Terreaux 5, 1003 Lausanne und nachfolgend als „Vermieter“ oder „sein Vertreter“ bezeichnet, und dem „Mieter“ des Mietobjekts, gemäss den dem Vermieter oder seinem Vertreter mitgeteilten persönlichen Informationen und den zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Daten.

1. Zweck der Vermietung, Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Durch die Annahme der allgemeinen Vertragsbestimmungen bei der Buchung bestätigt der Mieter, dass er voll handlungsfähig (und mindestens 18 Jahre alt) ist und nach den Gesetzen von seines Wohnsitzlandes ordnungsgemäß Verträge abschließen kann.

Bei Zahlung per Kreditkarte, wenn der Vermieter oder sein Vertreter den Restbetrag und/oder die Kaution nicht bis zum Datum vereinbart, kann er die Immobilie nach Ablauf einer kurzen Schonfrist anderweitig vermieten, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein; er kann aber auch die Erfüllung des Vertrags verlangen. 

Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Immobilie nur von den im Vertrag namentlich genannten Personen bewohnt werden darf.
Die Untervermietung, die Abtretung des Mietverhältnisses oder die Überlassung des Mietobjekts an andere Personen als die namentlich im Vertrag genannten Mitbewohner sind ausgeschlossen.

2. Nebenkosten, Internetanschluss, Reinigung, Bettwäsche und Kurtaxe

Nebenkosten (Strom, Gas, Heizung usw.), Internetanschluss, übliche Reinigungskosten (gemäß Abschnitt 7 „Abreise und Rückgabe des Mietobjekts“), Bettwäsche und Kurtaxe sind im Mietpreis inbegriffen.

3. Kaution

Der Vermieter oder sein Vertreter verlangt bei der Buchung eine Kaution von CHF 500.

Die Funktionsfähigkeit der Ausstattung des Mietobjekts wird vor der Anmietung überprüft. Alle Probleme oder Fehlfunktionen müssen bei der Ankunft des Mieters dem Vermieter oder seinem Vertreter gemeldet werden.

Die Kaution soll nicht-übliche Nebenkosten und Reinigungskosten sowie Schäden, potenzielle Schadensersatzforderungen usw. abdecken.

Die Kaution wird innerhalb von 10 Werktagen zurückerstattet, wenn der übergebene Mietgegenstand ohne nachgewiesene Schäden und gemäß Abschnitt 7 „Rückgabe des Mietgegenstands“ dieses Vertrags zurückgegeben wird.

Im Falle von Schäden, die während seines Aufenthalts entstanden sind, ist der Mieter verpflichtet, alle entstandenen Schäden vor dem Ende seines Aufenthalts zu melden, damit der Vermieter die Sache vor der Ankunft der nächsten Mieter wieder in Ordnung bringen kann. Kleine Gläser und Geschirr werden nicht mitgezählt. Bei anderen Schäden behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Mieter eine Entschädigung zu verlangen.

Wenn der durch die Kaution abzudeckende Betrag innerhalb von 10 Werktagen nach Ende des Aufenthalts des Mieters noch nicht ermittelt werden kann, behält sich der Vermieter das Recht auf eine zusätzliche Frist vor, von der er den Mieter benachrichtigen wird. Der Vermieter oder sein Vertreter wird eine Abrechnung für den Mieter erstellen, sobald der Betrag endgültig feststeht. Der Restbetrag zugunsten des Vermieters ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Abrechnung durch den Mieter zu zahlen (alle Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Mieters).

Die Forderung des Vermieters ist nicht auf den Betrag der Kaution beschränkt.

4. Vollständige Zahlung

Die Zahlung des Mietpreises muss zum Zeitpunkt der Buchung vollständig per Kreditkarte, Paypal oder Überweisung erfolgen.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Vermieter oder sein Vertreter den Gesamtbetrag erhalten hat. Andernfalls kann der Mieter die Reservierung nicht garantieren und behält sich das Recht vor, das Objekt an Dritte zu vermieten, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein; er kann ohne weitere Benachrichtigung oder Entschädigungspflicht anderweitig über das Mietobjekt verfügen.

5. Ankunft, Übergabe der Mietsache, Beschwerden

Mieterinnen und Mieter können ihre Wohnung frühestens um 15 Uhr betreten.

Die Mietsache wird dem Mieter in einem guten, sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Wenn bei der Übergabe der Mietsache Schäden festgestellt werden oder das Inventar unvollständig ist, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Andernfalls gilt die Mietsache als in einwandfreiem Zustand übergeben.

Wenn der Mieter die Mietsache verspätet oder gar nicht in Besitz nimmt, ist der volle Betrag der Miete fällig. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, pünktlich zu erscheinen. Er übernimmt auch die Verantwortung für mögliche Verzögerungen (Staus, gesperrte Straßen usw.). Wenn er aus dem Ausland kommt, informiert sich der Mieter rechtzeitig über die Einreisebedingungen in die Schweiz.

6. Mitbewohner / Gäste / Untermiete / sorgfältiger Gebrauch

Der Mietgegenstand darf höchstens mit der bei der Buchung angegebenen Anzahl von Personen (einschließlich Kindern unter 16 Jahren) belegt werden.

Haustiere (insbesondere Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind verboten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache mit Sorgfalt zu nutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Der Mieter muss dafür sorgen, dass seine Mitbewohner und Gäste die in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen einhalten, und er übernimmt die Verantwortung dafür.

Dem Mieter ist es untersagt, die in diesen allgemeinen Vertragsbestimmungen genannten Rechte ganz und/oder teilweise abzutreten, zu übertragen oder unterzuvermieten.

Der Mieter wird besondere Sorgfalt walten lassen, um Brände sowohl im Mietobjekt als auch in dessen Außenbereich zu verhindern.

Rauchen ist im Mietobjekt strengstens untersagt und Raucher achten darauf, ihre Zigarettenstummel nicht auf den Boden, sondern in Aschenbecher zu werfen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

Der Mieter erklärt sich mit der Bedingung einverstanden, dass es absolut verboten ist, Partys oder andere öffentlich zugängliche Veranstaltungen innerhalb des Mietobjekts sowie auf dem Gelände dieser Außenanlagen zu veranstalten.

Der Mieter akzeptiert die Bedingung, dass er nach 22.00 Uhr keine akustische Belästigung verursachen darf.

Wenn der Mieter, seine Mitbewohner oder Gäste in eklatanter Weise gegen die Verpflichtungen zum sorgfältigen Gebrauch verstoßen oder die Wohnung von mehr Personen bewohnt wird, als vertraglich vereinbart, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen. In diesem Fall ist die Miete fällig. Vorbehaltlich aller anderen Ansprüche oder Forderungen.

7. Abreise und Rückgabe der Mietsache

Am Tag der Abreise muss das Mietobjekt bis 11 Uhr geräumt sein.

Die Mietsache muss in einem ordnungsgemäßen Zustand und fristgerecht mit dem gesamten Inventar zurückgegeben werden. Die Endreinigung ist in der enthalten, der Mieter ist trotzdem verpflichtet, die Küchenausstattung sowie Geschirr und Besteck zu reinigen.

Er ist auch verpflichtet, den Müll mit den dafür vorgesehenen gebührenpflichtigen Säcken zu den Mülltrennungsstellen im Dorf zu bringen.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter für Schäden, fehlendes Inventar oder die Nichteinhaltung der oben genannten Reinigungspflichten zu entschädigen.

8. Stornierung und vorzeitige Rückgabe der Mietsache

Der Mieter kann den Vertrag jederzeit unter folgenden Bedingungen kündigen:

Bis zu 60 Tage vor der Ankunft: 70% des Mietpreises werden zurückerstattet,
60 bis 30 Tage vor der Ankunft: 50% des Mietpreises werden zurückerstattet,
Von 30 bis 0 Tage vor der Ankunft oder bei Nichterscheinen: Die Miete wird nicht zurückerstattet.

Entscheidend für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Eingang der Stornierungsmitteilung beim Vermieter oder seinem Vertreter während der Bürozeiten, d. h. zwischen 09:00 und 17:00 Uhr (bei Anreise am Samstag, Sonntag oder an Feiertagen ist der nächste Werktag maßgeblich; es gelten die Feiertagsregelung und die Zeitzone von Lausanne.

Diese Regelung gilt für die Kommunikation per Post, E-Mail und WhatsApp.

Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss kreditwürdig sein und der Zustimmung des Vermieters oder seines Vertreters bedürfen. Der Vermieter oder sein Vertreter muss dem Ersatzmieter ausdrücklich zustimmen. Er übernimmt den Vertrag zu denselben Bedingungen. Der Mieter und der Ersatzmieter haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Miete.

Aufgrund von COVID 19 wird eine vollständige Rückerstattung vorgenommen, wenn die Schweizer Regierung ein Reiseverbot verhängt und der Kunde nicht in die Region des Apartments reisen kann.

9. Höhere Gewalt usw.

Wenn höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Naturelemente usw.), behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder die Fortsetzung des Mietverhältnisses verhindern, kann (muss aber nicht) der Vermieter oder sein Vertreter dem Mieter einen Ersatzgegenstand anbieten. Wenn die Leistung ganz oder teilweise nicht erbracht werden kann, wird der bezahlte Betrag oder der Anteil, der den nicht erbrachten Leistungen entspricht, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche zurückerstattet.

10. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, die von ihm selbst oder seinen Mitbewohnern und Gästen verursacht werden; Schuld wird vermutet.

Wenn nach der Rückgabe der Mietsache Schäden festgestellt werden, beziehen Sie sich auf Abschnitt 3 „Kaution“.

Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter jederzeit einen Identitätsnachweis und eine Kopie seiner privaten Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht) zu verlangen.

11. Haftung des Vermieters

Der Vermieter oder sein Vertreter kümmert sich um die Buchung und die Erfüllung des Vertrags. Die Haftung des Vermieters und seiner Vertreter ist nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen. Seine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse des Mieters (einschließlich seiner Mitbewohner und Gäste), unvorhersehbare oder unvermeidbare Versäumnisse Dritter, höhere Gewalt oder Ereignisse, die der Vermieter oder andere Personen, die der Vermieter hinzugezogen hat, trotz der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

Beschreibungen von Infrastrukturen oder touristischen Einrichtungen wie Schwimmbäder, Tennisplätze, öffentliche Verkehrsmittel, Skilifte, Pisten, Öffnungszeiten von Geschäften usw. dienen lediglich der Information und sind für den Vermieter in keiner Weise rechtlich bindend.

Der Vermieter und seine Vertreter übernehmen keine Verantwortung für Unfälle und die unangemessene Nutzung des Objekts und seiner Umgebung.

Die Kinder stehen unter der vollen Verantwortung ihrer Eltern, der Vermieter und seine Vertreter lehnen jede Haftung für Unfälle ab.

12. Schutz der Daten

Der Vermieter und seine Vertreter unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz und behandeln die Daten gemäss dessen Vorschriften.

Nach örtlichem Recht kann der Vermieter oder sein Vertreter verpflichtet sein, die Identität des Mieters und seiner Mitbewohner der örtlichen Verwaltung oder möglicherweise einem Drittunternehmen, dem Schlüsselhalter oder anderen Personen mitzuteilen, damit der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt werden kann. Der Vermieter behält sich außerdem das Recht vor, zur Wahrung seiner berechtigten Interessen oder im Falle einer mutmaßlichen Straftat die Kontaktdaten des Mieters bzw. seiner Mitbewohner und Gäste an die zuständigen Organe oder an Dritte weiterzugeben, um seine Rechte geltend zu machen.

Bei Fragen zum Datenschutz kann sich der Mieter direkt an den Vermieter oder seinen Vertreter wenden.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Schweizer Recht. Der ausschließliche Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Mietsache. Vorbehaltlich anderer anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen.

Zusatzvereinbarung zu den allgemeinen mietvertraglichen Bestimmungen für eine möblierte Ferienwohnung / ein möbliertes Ferienhaus zur privaten Nutzung bezüglich der Nutzung von WLAN

Um das WLAN nutzen zu können, müssen Sie einen Code eingeben, der nur den Mietern mitgeteilt wird. Mit der Nutzung des WLANs akzeptieren die Mieter stillschweigend die vorliegende Nutzungsvereinbarung :

  • Der Mieter bürgt für die Einhaltung der Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung durch alle Mitbewohner und Gäste des Ferienobjekts und stellt den Vermieter und seine Vertreter im Falle eines Verstoßes von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei.

  • Der Mieter bestätigt, dass er auch im Namen der Mitbewohner und Gäste die in dieser Erklärung enthaltene Klausel zum Haftungsausschluss des Vermieters akzeptiert. Der Mieter und die Mitbewohner und Gäste werden im Folgenden gemeinsam als „Nutzer“ bezeichnet.

  • Die Nutzung ist kostenlos und auf die Dauer des Aufenthalts in der Ferienwohnung oder dem Ferienhaus beschränkt. In diesem Zusammenhang können der Vermieter und seine Vertreter keine Garantie für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internetzugangs übernehmen. Darüber hinaus ist es dem Nutzer strengstens untersagt, den Code an Dritte weiterzugeben. Dieser Code wird nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums unwirksam. Ein neuer Code kann dann angefordert werden. Informationen dazu können beim Vermieter oder seinem Vertreter eingeholt werden.

  • Mit der Übergabe des Codes übernimmt der Vermieter keine Verpflichtungen. Die Nutzung erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der Nutzer keinen Anspruch auf ein Recht zur Nutzung des WLANs in irgendeiner Weise oder für eine bestimmte Dauer.Die Nutzung darf nur im Rahmen dessen erfolgen, was bei einem Ferienaufenthalt üblich ist. Im Falle einer gewerblichen und/oder übermäßigen Nutzung ist der Vermieter berechtigt, den Zugang zum WLAN zu sperren und Schadensersatz zu verlangen.

  • Hiermit wird jegliche Garantiehaftung und Entschädigung etc. ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für den Inhalt von besuchten Websites oder heruntergeladenen Daten sowie für mögliche Schadprogramme (Viren etc.) im Zusammenhang mit der Nutzung des WLANs übernommen. Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keine Antiviren-Software oder Firewall-Programme integriert. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sich diesbezüglich zu schützen. Die Übertragung der Daten erfolgt ohne Verschlüsselung. Der Nutzer sollte darauf achten, sich selbst entsprechend zu schützen.

  • Der Besuch von Websites mit illegalen Inhalten und das Herunterladen von Inhalten, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, sind untersagt.

  • Es ist dem Nutzer untersagt, das WLAN zu nutzen, um Inhalte herunterzuladen oder anderweitig zu verbreiten, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen oder urheberrechtlich geschützt sind.

  • Jede Form von Missbrauch und/oder Eingriffen in die Ausstattung des WLANs (Software oder Hardware sind strengstens untersagt), insbesondere solche, die geeignet sind, Dritten oder dem Vermieter zu schaden.

  • Sollte der Vermieter aus irgendeinem Grund für Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit einer Nutzung des WLANs durch den Nutzer aufkommen müssen, verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter zu entschädigen und ihn von jeglicher Haftung in diesem Zusammenhang freizustellen.

  • Bei erwiesener oder vermuteter Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen kann der Zugang zum WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Bei einem begründeten Verdacht auf einen Verstoß ist der Vermieter berechtigt, die zuständigen Behörden zu informieren und ihnen den Mieter und/oder Nutzer (einschließlich seiner Adresse) zu nennen. Außerdem ist der Vermieter berechtigt, den Behörden auf Anfrage die Kontaktdaten, einschließlich der Adresse, des Mieters und/oder Nutzers zur Verfügung zu stellen.

12. April 2022